Fluggebiet Schießling: Von den Grundbesitzern u. Jagdpächtern vorgegebene Punkte sind strikt einzuhalten: - Frühest möglicher Termin an dem die Flugsaison am Schießling eröffnet werden darf ist der 15. Mai
- Frühest möglicher Startzeitpunkt im Mai: 13 Uhr
- Ab Juni darf ab 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang gestartet werden
- Vor dem Start dem Flugplatz Lanzen ausnahmslos mitteilen,
- dass im Fluggebiet Schießling geflogen wird…
- Anmeldung unter KSV-Drachenflieger, Funkfrequenz: 122,50
- oder wenn „Tower" nicht besetzt: 03863/24040
- Bitte keinen Müll am Start hinterlassen
Landewiese Lanzen
- Die Sperrzone ( 120m nördlich der Flugplatzpiste) darf im Landeanflug keinesfalls überflogen werden
- Das Durchfliegen dieses Sicherheitsstreifens ist ausnahmslos zu vermeiden
- Position HG im Bereich des Windsacks
- Bei Nord und Westwind wird eine Rechtsvolte, bei Süd und Ostwind wird eine Linksvolte geflogen
- Überflug Piste, bzw. Querung: Mindesthöhe 300 GND über Piste
- Mindesthöhe über Bundesstraße 500 GND
- Vor jedem Überflug sich über den Flugverkehr vergewissern. Schleppzug hat Vorrang
- Die Parkplatznutzung ist bis auf Widerruf gestattet
- Das Überqueren/Befahren der Piste ist ausnahmslos verboten
- Fußweg am westlichen Ende der Piste zum Lanzen- Parkplatz benützen
- Die Informationpflicht über die im Fluggebiet geltenden Regeln übernehmen anwesende
- Fliegen für Gastflieger nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes des DFC Aflenz Land - Kapfenberg
Fluggebiet Himmelreich- Vor dem Start dem Flugplatz Kapfenberg ausnahmslos mitteilen, dass im Fluggebiet Himmelreich
- Anmeldung unter KSV-Drachenflieger!!!, Funkfrequenz: 119,7
- oder Tel.: 03862 / 311 37
Landeplatz St. Lorenzen
Ab 1. Mai sind die Landewiesenbesitzer um Genehmigung zu bitten, ob und wo auf der Wiese gelandet bzw. abgebaut werden darf (Gras wird schon zu hoch!!!) Wir haben mit dem Pächter der LW (Wolfgang Grassauer) eine mündliche Vereinbarung, dass - wenn ganz am Wiesenrand abgebaut wird - wir bis 15. Mai geduldet sind!
- Das Gebiet westlich der „Verbindungsstraße Steirerstubn - Buschenschank Wanderl" ist für uns tabu
- Man befindet sich dort im Platzrundenbereich des Kapfenberger Flugplatzes
- Höhe abbauen - bitte am Berg
- Position - in ausreichendem Abstand ÖSTLICH zur Verbindungsstraße
- Gegen-, Quer-, Endanflug - in ausreichendem Abstand zur Verbindungsstraße
- Das Gebiet südlich der Bundesstraße Kapfenberg-Kindberg darf nur mit min. 1500 m msl
- Achtung Einflugschneise Flugplatz Kapfenberg
|
|